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DSGVO Schadensersatz: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

7 Min. Lesezeit
Person hält ein Smartphone in modernem Umfeld – Symbol für Datenschutz und digitale Privatsphäre

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Betroffenen ein starkes Instrument an die Hand: Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen Schaden erleidet, kann nach Art. 82 DSGVO Ersatz verlangen. Das gilt für materielle wie immaterielle Schäden. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich.

Die Anspruchsgrundlage: Art. 82 DSGVO

Art. 82 Abs. 1 DSGVO regelt, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen hat. Voraussetzung sind im Kern drei Punkte.

  • Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt vor (z. B. Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage).
  • Es ist ein Schaden entstanden – auch immaterieller Natur, etwa durch Kontrollverlust.
  • Zwischen Verstoß und Schaden besteht ein Kausalzusammenhang.

Was zählt als immaterieller Schaden?

Nach der Rechtsprechung des EuGH kann bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten, Unsicherheit über deren Verwendung oder ein damit verbundenes Unwohlsein einen immateriellen Schaden darstellen. Eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle muss nicht überschritten werden.

Wie hoch kann der Schadensersatz sein?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall und liegt in vielen Datenschutzverfahren im dreistelligen Bereich. Gerichte berücksichtigen unter anderem Art und Umfang des Verstoßes sowie die Folgen für die betroffene Person. Konkrete Beträge können daher nicht garantiert werden.

So läuft die Durchsetzung typischerweise ab

  • Kostenlose Anspruchsprüfung anhand weniger Angaben.
  • Vermittlung an eine spezialisierte Kanzlei bzw. einen Prozessfinanzierer.
  • Außergerichtliche Geltendmachung oder gerichtliche Durchsetzung – je nach Fall.
  • Bei Prozessfinanzierung trägst du in der Regel kein Kostenrisiko.
Wichtig: Ansprüche können verjähren. Wer betroffen ist, sollte die Prüfung nicht unnötig aufschieben.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Reclaim Check ist eine Vermittlungsagentur und vermittelt Anfragen an spezialisierte Kanzleien und Prozessfinanzierer.

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