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DSGVO-Schadensersatz Höhe: Welche Beträge Gerichte zusprechen

6 Min. Lesezeit
Person prüft am Smartphone Ansprüche – Sinnbild für die Höhe des DSGVO-Schadensersatzes

Eine der häufigsten Fragen von Betroffenen lautet: Wie viel Geld steht mir eigentlich zu? Bei DSGVO-Schadensersatz gibt es darauf keine pauschale Antwort und keine amtliche Tabelle. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Trotzdem lassen sich klare Anhaltspunkte benennen, an denen sich Gerichte orientieren.

Warum es keine feste Schadensersatz-Tabelle gibt

Anders als etwa beim Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen existiert für immaterielle DSGVO-Schäden keine verbindliche Tabelle. Grundlage ist Art. 82 DSGVO, der einen angemessenen Ausgleich verlangt, ohne konkrete Beträge festzulegen. Die Gerichte entscheiden daher einzelfallbezogen und begründen die Höhe individuell.

Welche Beträge realistisch im Raum stehen

In zahlreichen Verfahren rund um Datenschutzverstöße wurden Beträge im dreistelligen Bereich pro betroffener Person zugesprochen. Je nach Schwere und Umfang des Verstoßes können die Summen abweichen. Wichtig: Diese Werte sind Orientierungspunkte aus der bisherigen Rechtsprechung, keine Garantie für den eigenen Fall.

Diese Faktoren beeinflussen die Höhe

  • Art und Schwere des Verstoßes: Wie umfangreich und dauerhaft war die unrechtmäßige Verarbeitung?
  • Umfang der betroffenen Daten: Je sensibler und je mehr Daten, desto höher der mögliche Ausgleich.
  • Dauer des Kontrollverlusts: Wie lange hatten Betroffene keine Kontrolle über ihre Daten?
  • Verhalten des Verantwortlichen: Vorsatz oder wiederholte Verstöße können sich erhöhend auswirken.
Entscheidend ist nicht ein nachgewiesener finanzieller Verlust, sondern der Kontrollverlust selbst – genau das macht Art. 82 DSGVO für Betroffene so wirksam.

Kontrollverlust genügt – ohne Bagatellgrenze

Der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben klargestellt: Ein besonders schwerer Schaden muss nicht nachgewiesen werden. Bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten kann einen ersatzfähigen immateriellen Schaden begründen. Eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht.

Was das für deinen Anspruch bedeutet

Da die Höhe vom Einzelfall abhängt, lohnt sich eine individuelle Einschätzung. Wir prüfen kostenlos, ob in deinem Fall ein Anspruch in Betracht kommt, und vermitteln deine Anfrage an spezialisierte Kanzleien und Prozessfinanzierer – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für dich.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Reclaim Check ist eine Vermittlungsagentur und vermittelt Anfragen an spezialisierte Kanzleien und Prozessfinanzierer.

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